Schafrain/Walkringen: Überbauung hat über ein Jahr Verspätung
Eigentlich hätte bereits im Winter 2020 mit dem Bauen begonnen werden sollen. Der Zeitplan ist aber in Verzug. Mit einem Baubeginn für die Siedlung Schafrain in Walkringen kann frühestens im Herbst 2022 gerechnet werden. Drei Hürden muss das Projekt noch nehmen.
Wenn man von Oberburg her nach Walkringen fährt, fällt einem auf, dass auf der linken Seite viele Profile stehen. Die Bauprofile eingangs Dorf zeigen die Siedlung Schafrain, wie sie einst stehen soll. Zurzeit wird das überarbeitete Bauprojekt vom kantonalen Amt für Gemeinde und Raumordnung AGR geprüft.
21 Wohnungen und mehr geplant
Die Bauherrschaft für die Überbauung Schafrain liegt bei der Land und Haus Bautreuhand AG in Aarwangen. Eine Nachfrage von BERN-OST bei dieser Firma ergab, dass das gesamte Bauprojekt in Verzug ist. Laut Karin Portman, Land und Haus Bautreuhand AG, ist das nichts Besonderes. Für grössere Überbauungen wie diese sei dies normal. Am Schafrain sollen 21 Wohnungen und zwei Einfamilienhäuser gebaut werden. Dafür werden 4'800 Quadratmeter Bauland benötigt. Die Bevölkerung von Walkringen soll dadurch um 50 bis 60 Personen wachsen.
Zweite Prüfung beim Kanton
Nach der ersten Prüfung beim Kanton durch das AGR mussten die Pläne nochmals überarbeitet werden. "Es mussten Raumkörper dem Geländeverlauf angepasst werden", sagt Portmann zu den Änderungen. Das Bauprojekt wurde nochmals im Mai dieses Jahres eingereicht und sollte in den nächsten Wochen vom AGR genehmigt werden. "Wir befinden uns in der Schlussphase mit dem konkreten Bauprojekt", heisst es vom Büro Land und Haus. Seit Juni zeigen die Bauprofile die Dimension des Baus an.
Weiteres Vorgehen
Portmann rechnet damit, dass sie in den nächsten Wochen vom AGR Bescheid kriegt. Danach folge die Baupublikation mit Einsprachemöglichkeiten. Das überarbeitete Bauprojekt müsse dann erst intern vom Gemeinderat genehmigt werden. Wenn alles gut läuft, können die Einwohner:innen von Walkringen im Frühling 2022 an der Gemeindeversammlung über die Überbauung Schafrain abstimmen. Dies, sofern die kantonalen Behörden zügig arbeiten.