Rubigen - Niederlage für "Mühli- Pesche"
Der frühere Chef der Mühle Hunziken unterliegt vor Gericht und muss seinen Nachfolgern einen hohen Betrag bezahlen.
rei / Berner Zeitung BZ
Eine frohe Kunde hat gestern die Mühle Hunziken in Rubigen erreicht. In einem Gerichtsverfahren haben die Betreiber Thomas Burkhart, Philipp und Christoph Fankhauser einen Sieg errungen. Verlierer ist der frühere Chef des Konzertlokals, Peter Burkhart. Das geht aus dem Urteil hervor, das Anfang Woche den Parteien schriftlich zugestellt worden ist.
Die Klage der Mühle Hunziken Konzert GmbH gegen Burkhart wurde aber schon vor zwei Monaten am Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt. Das Urteil von Gerichtspräsidentin Judith Hofstetter liegt jetzt ohne Begründung vor. Klar ist: Es wird teuer für «Mühli-Pesche». Er muss der Gesellschaft rund 47 500 Franken plus Zinsen zurückzahlen. Zum einen hatte er sich eine Ferienentschädigung von rund 13 500 Franken ausbezahlt, zum anderen ein Entgelt von etwa 31 000 Franken für mehrere Kunstobjekte, die er der Mühle überlassen hatte.
Abgewiesen wurde die Forderung, wonach Burkhart Geschäftsunterlagen und einen Computer zurückgeben muss. Zusätzlich zur Rückerstattung muss Burkhart die Gerichtskosten von rund 6000 Franken übernehmen und der Klägerin eine Parteientschädigung von knapp 13 500 Franken bezahlen. Alles in allem entstehen ihm Kosten von über 70 000 Franken.
Die Klage der Mühle Hunziken Konzert GmbH gegen Burkhart wurde aber schon vor zwei Monaten am Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt. Das Urteil von Gerichtspräsidentin Judith Hofstetter liegt jetzt ohne Begründung vor. Klar ist: Es wird teuer für «Mühli-Pesche». Er muss der Gesellschaft rund 47 500 Franken plus Zinsen zurückzahlen. Zum einen hatte er sich eine Ferienentschädigung von rund 13 500 Franken ausbezahlt, zum anderen ein Entgelt von etwa 31 000 Franken für mehrere Kunstobjekte, die er der Mühle überlassen hatte.
Abgewiesen wurde die Forderung, wonach Burkhart Geschäftsunterlagen und einen Computer zurückgeben muss. Zusätzlich zur Rückerstattung muss Burkhart die Gerichtskosten von rund 6000 Franken übernehmen und der Klägerin eine Parteientschädigung von knapp 13 500 Franken bezahlen. Alles in allem entstehen ihm Kosten von über 70 000 Franken.
Urteil wird angefochten
Für Burkharts Anwalt Willi Egloff ist das Urteil «nicht nachvollziehbar». Darum habe er vom Gericht die schriftliche Begründung verlangt, sagte er gestern. Er kündigte auch an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Mühle und ihr Anwalt Thomas Bähler wollten sich nicht äussern.