Region BERN-OST: Feuerbrand bedroht erstmals auch den Erwerbsobstbau

Der Feuerbrand, die gefährlichste Krankheit des Kernobsts, hat sich in diesem Jahr im Kanton Bern weiter ausgebreitet. Sie gefährdet nun auch den Erwerbsobstbau. Zahlreiche wertvolle Hochstämme auch in der Region BERN-OST sind betroffen.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Feuerbrand ist eine Bakterienkrankheit an Apfel-, Birn- und Quittenbäumen, die im Extremfall einen Baum in wenigen Wochen zum Absterben bringt. Das bernische Amt für Information und Dokumentation AID schreibt, erstmals im Kanton Bern habe die Krankheit in diesem Sommer im grösseren Umfang auch Erwerbsobstanlagen in Zäziwil, Grosshöchstetten, Melchnau und Huttwil befallen. Betroffen seien vor allem die Apfelsorten Gala, Topaz, Rubinette, Maigold, Pinova, Idared, Glocken und Gravensteiner sowie Birnbäume und die verwandte Birnen/Nashi-Züchtung, Benita.

Der Schaden in den Erwerbsanlagen wurde bisher von der Fachstelle für Pflanzenschutz, Oeschberg, auf über 50'000 Franken geschätzt. Am meisten Befall trat wieder auf Feldobstbäumen, insbesondere Mostbirnen, Quitten und Apfelbäumen auf. In einigen Gebieten wurde auch der Weissdorn und Cotoneaster-Arten befallen. Am meisten betroffen davon sind Gemeinden im Emmental und Oberaargau. Im Emmental sind es die Gemeinden Grosshöchstetten, Zäziwil, Bowil, Konolfingen, Oberthal, Oberhünigen und Langnau.

Solange kein Mittel gegen den Feuerbrand gefunden ist, gibt es laut AID nur einen Weg, den Vormarsch zu stoppen. Die Obstbauern und Gartenbesitzer müssen ihre Bäume gezielt kontrollieren und Hygienemassnahmen einhalten, um keine Ansteckung weiterer Bäume zu riskieren. Wenn der Feuerbrand trotzdem zugeschlagen hat, müssen sie den Befall sofort der Fachstelle für Pflanzenschutz melden, um den potenziellen Ansteckungsherd zu entschärfen.

Mit Hilfe der Eidg. Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil trifft der Kanton laut AID die nötigen Massnahmen. Die Kontrollen und die Rodungen von befallenen Obstbäumen werden von Bund und Kanton finanziert. Im Gegensatz zu den Erwerbsobstproduzenten erhalten die meisten betroffenen Hochstammbesitzer keine finanzielle Entschädigung für den Ernteverlust, da erst ab einem Schadenfall von 1'500 Franken Beiträge in Aussicht gestellt werden. Die zuständigen kantonalen Fachstellen und der Fonds Landschaft Schweiz versuchen, den Betroffenen Lösungsansätze für Neupflanzungen von nicht anfälligen Obstarten anzubieten.

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Erstellt: 25.09.2003
Geändert: 25.09.2003
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