Protokoll Gemeindeversammlung Bowil
Bowil
Das vom Gemeinderat am 18.06.2012 beurteilte Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung liegt nach Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 29.06.2012 bis 09.07.2012 bei der Gemeindeverwaltung Bowil zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen das Protokoll sind an den Gemeinderat 3533 Bowil zu richten.
Einsprachen gegen das Protokoll sind an den Gemeinderat 3533 Bowil zu richten.
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Erstellt:
19.06.2012
Geändert: 20.06.2012
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