Oppligen - Regierung sieht kein Problem

Der Kanton Bern will die Vergabepraxis bei kleinen Lärmschutzwänden, wie jener in der Känelmatt in Oppligen, nicht ändern. Diese sei für zu viel Geld geplant worden, sagen der Gemeinderat und Grossrat Jürg Iseli.

Marco Zysset / Berner Zeitung BZ
Jetzt hat sich auch die Berner Kantonsregierung ein erstes Mal mit der Lärmschutzwand in der Känelmatt in Oppligen befassen müssen. Die Gemeinde ist überzeugt, für die Planung des Baus sei zuviel Geld ausgegeben worden (wir haben berichtet). Jürg Iseli, SVP-Grossrat aus Zwieselberg, hat deshalb im letzten November im Kantonsparlament der Regierung einen Strauss an Fragen gestellt. Unter anderem wollte er wissen, warum Aufträge für solche Lärmschutzwände nach Pauschalkosten vergeben werden, und was der Regierungsrat unternehmen wolle, um zu verhindern, dass innerhalb von Pauschalaufträgen Arbeiten geleistet werden, welche effektiv weniger teuer wären, als die bezahlten Pauschalen. Nun hat der Regierungsrat schriftlich auf Iselis Fragen geantwortet.

«Günstiger Bau»

Er hält unter anderem fest, dass die Kosten «deutlich unter der Obergrenze von 80000 Franken, die nach den Vorgaben des Bundes für solche Projekte zulässig ist», liegen. Ein Vergleich mit anderen kürzlich im Kanton erstellten Lärmschutzwänden zeige, dass diejenige in Oppligen auch bezüglich der Kosten pro Quadratmeter und Laufmeter eine der günstigeren sei. Gerade deshalb sei der prozentuale Anteil für die Ingenieur- und Architekturleistungen höher als bei teureren Lärmschutzwänden, «weil diese Leistungen weitgehend unabhängig von der Grösse der Lärmschutzwand anfallen und demzufolge bei kleinen Projekten mehr zu Buche schlagen», schreibt der Regierungsrat.

«Pauschale eignet sich»

Die Kantonsregierung ist überzeugt: «Die Vergabe als Pauschalauftrag eignet sich für einfache Projekte, die klar und eindeutig definiert sind.» Mit Pauschalhonoraren lasse sich der Verwaltungsaufwand «wesentlich» verringern. Damit können Kosten gesenkt und das Controlling ebenso wie die Projektleitung vereinfacht werden. Zudem könne ein Auftragnehmer keine Nachforderungen stellen. Die Honorare, welche für die Planung in Oppligen bezahlt wurden, seien zudem absolut zulässig. Deshalb sehe er keinen Handlungsbedarf, insbesondere, weil sich die Praxis bewährt habe und «die Ingenieur- und Architektenkosten bei der Lärmschutzwand in Oppligen nicht zu beanstanden seien.»

Iseli ist nicht zufrieden

Grossrat Jürg Iseli ist mit der Antwort der Regierung alles andere als zufrieden: «Der Regierungsrat ist offensichtlich nicht bereit, die Mechanismen im Kanton so anzupassen, dass beim Bauen Geld gespart werden kann», sagt er. Iseli will das Thema nicht ruhen lassen. «Noch ist nicht klar wie, aber ich werde das Problem bestimmt wieder aufgreifen.»

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Erstellt: 08.04.2010
Geändert: 08.04.2010
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