Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Ortsplanungsrevision und der Zusammenführung der baurechtlichen Grundordnungen Oberdiessbach, Aeschlen und Bleiken
Oberdiessbach
Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung und die Zusammenführung der Grundordnungen Oberdiessbach, Aeschlen und Bleiken zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 11. März bis und mit 11. April 2016 in der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach Gemeindeplatz 1, 1. Stock, öffentlich auf. Die Auflageakten finden Sie auch im Internet unter www.oberdiessbach.ch.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist d.h. bis am 11. April 2016 schriftlich an den Gemeinderat, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, zu richten.
Informationsveranstaltung
Am Montag, 21. März 2016, 20 Uhr, findet in der Aula der Primarschule Oberdiessbach, Schulhausstrasse 20, 3672 Oberdiessbach, eine öffentliche Informationsveranstaltung über die Revision der Ortsplanung sowie zur Zusammenführung der Grundordnungen statt.
Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen.
Oberdiessbach, 2. März 2016
Der Gemeinderat
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Erstellt:
10.03.2016
Geändert: 10.03.2016
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