Oberdiessbach - Ortsplanung vor dem Abschluss
Die Revisionsarbeiten an der Ortsplanung Oberdiessbach sind vorderhand abgeschlossen. Der Gemeinderat schreibt, er reich den Zonenplan, das Gemeindebaureglement, den Verkehrsrichtplan und den umfassenden Erläuterungsbericht an den Kanton zur Vorp
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Medienmitteilung des Oberdiessbacher Gemeinderates hat folgenden Wortlaut: "Die Gemeinde soll in den nächsten 15 Jahren moderat wachsen. Dazu werden neu 3,1 Hektaren Bauland eingezont. Weitere 3,1 Hektaren muss sich die Gemeinde als freie Kapazitäten im rechtsgültigen Zonenplan anrechnen lassen. Mit total 6,2 Hektaren Bauland unterschreitet der Gemeinderat die Vorgaben des Kantons, respektive der Region deutlich (7,9 ha, resp. 9,6 ha).
Mit der Einzonung von Bau- oder Gewerbeland steigt der Wert der Parzellen über Nacht teilweise beträchtlich. Grundeigentümer, die durch Planungsmassnahmen zusätzliche Vorteile erhalten, sollen verpflichtet werden, 30 % des Planungsmehrwertes für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat will den finanziellen Planungsausgleich für Schulhäuser, Strassensanierungen und dergleichen verwenden.
Die erhaltenswerten Objekte, wie beispielsweise Baumreihen und gruppen oder Trockenwiesen und Teiche, wurden in den Zonenplan und im Baureglement aufgenommen. Für die Pflege und den Erhalt der Objekte kann der Gemeinderat in Zukunft finanzielle Abgeltungen entrichten.
Die Lesbarkeit des Baureglementes wurde verbessert und der Inhalt entschlackt. Die wesentlichen öffentlichen Anliegen der Gemeinde sind mit messbaren Bestimmungen und klaren Kompetenzzuordnungen versehen. So wurde beispielsweise das Reklamewesen, der Energieartikel und der Abstand von den Gewässern neu geregelt. Die Wahl der Dachform soll in Oberdiessbach weitgehend frei werden.
Mit dem Verkehrsrichtplan werden die Anliegen der Verkehrsteilnehmer mit der Siedlungsentwicklung aufeinander abgestimmt. Der Gemeinderat will die Verkehrssicherheit erhöhen und heutige Gestaltungsdefizite abbauen. Die Ortsdurchfahrt soll verbessert und Wohn- und Gewerbequartiere geordnet erschlossen werden.
Das neue Rasenspielfeld soll bei der Ziegelei im Gebiet Leimen realisiert werden. Der Gemeinderat beabsichtigt, den heutigen Standort im Diessbachgraben aufzugeben und eine neue Anlage mit Rasenspielfeld, Trainingsfeld und Garderobe zu planen.
Nach der kantonalen Vorprüfung wird die Ortsplanung öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Revisionsarbeiten gegen Ende Jahr den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Beschluss vorzulegen."
www.oberdiessbach.ch
Mit der Einzonung von Bau- oder Gewerbeland steigt der Wert der Parzellen über Nacht teilweise beträchtlich. Grundeigentümer, die durch Planungsmassnahmen zusätzliche Vorteile erhalten, sollen verpflichtet werden, 30 % des Planungsmehrwertes für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat will den finanziellen Planungsausgleich für Schulhäuser, Strassensanierungen und dergleichen verwenden.
Die erhaltenswerten Objekte, wie beispielsweise Baumreihen und gruppen oder Trockenwiesen und Teiche, wurden in den Zonenplan und im Baureglement aufgenommen. Für die Pflege und den Erhalt der Objekte kann der Gemeinderat in Zukunft finanzielle Abgeltungen entrichten.
Die Lesbarkeit des Baureglementes wurde verbessert und der Inhalt entschlackt. Die wesentlichen öffentlichen Anliegen der Gemeinde sind mit messbaren Bestimmungen und klaren Kompetenzzuordnungen versehen. So wurde beispielsweise das Reklamewesen, der Energieartikel und der Abstand von den Gewässern neu geregelt. Die Wahl der Dachform soll in Oberdiessbach weitgehend frei werden.
Mit dem Verkehrsrichtplan werden die Anliegen der Verkehrsteilnehmer mit der Siedlungsentwicklung aufeinander abgestimmt. Der Gemeinderat will die Verkehrssicherheit erhöhen und heutige Gestaltungsdefizite abbauen. Die Ortsdurchfahrt soll verbessert und Wohn- und Gewerbequartiere geordnet erschlossen werden.
Das neue Rasenspielfeld soll bei der Ziegelei im Gebiet Leimen realisiert werden. Der Gemeinderat beabsichtigt, den heutigen Standort im Diessbachgraben aufzugeben und eine neue Anlage mit Rasenspielfeld, Trainingsfeld und Garderobe zu planen.
Nach der kantonalen Vorprüfung wird die Ortsplanung öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Revisionsarbeiten gegen Ende Jahr den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Beschluss vorzulegen."
www.oberdiessbach.ch