Münsingen - Wahlmaterial darf frühestens am 20. März bei den Stimmberechtigten sein

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Gemeinde Münsingen angewiesen, die nötigen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, damit die Stimmberechtigten das Wahlmaterial für die kantonalen Wahlen vom 9. April 2006 frühestens am Montag,

aid / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Münsingen plant, das Wahlmaterial für die kantonalen Wahlen und die Unterlagen für die Abstimmung über das Gemeindebudget, die ebenfalls am 9. April stattfindet, in einem gemeinsamen Couvert zu verschicken. Gemäss dem Reglement der Gemeinde Münsingen über Abstimmungen und Wahlen müssten die Unterlagen für die Gemeindeabstimmung spätestens am Samstag, 18. März 2006 bei den Stimmberechtigten sein.

Ein Versand auf diesen Zeitpunkt hin verstösst jedoch gegen das geltende kantonale Recht. Gemäss diesem darf das Material für die kantonalen Gesamterneuerungswahlen frühestens 20 Tage vor dem Wahltag bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eintreffen, und damit nicht vor Montag, 20. März 2006.

Die Abstimmungsbotschaft ist bereits heute im Internet publiziert (www.muensingen.ch).

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Erstellt: 16.03.2006
Geändert: 16.03.2006
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