Mirchel: Aktualisierung eines Erlasses
Mirchel
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung des Kantons Bern)
Der Gemeinderat beschloss am 9. November 2016 die Änderung
- Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
Die Änderung trat per 1. Oktober 2016 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Mirchel, 21. November 2016
Gemeinderat Mirchel
Der Gemeinderat beschloss am 9. November 2016 die Änderung
- Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
Die Änderung trat per 1. Oktober 2016 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Mirchel, 21. November 2016
Gemeinderat Mirchel
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25.11.2016
Geändert: 25.11.2016
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