Linden - Einführung von Löschgebühren
Der Gemeinderat von Linden will den Hydrantenlöschschutz nach dem Verursacherprinzip regeln. Der Gemeindeversammlung wird im Mai deshalb eine Revision des Wasserversorgungsreglementes mit der Einführung einer Löschgebühr beantragt.
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Gemeinderat von Linden schreibt in einer Medienmitteilung, in einem Ernstfall würde praktisch überall auf dem Gemeindegebiet von Linden Wasser aus dem Hydrantennetz zum Löschen eingesetzt. Die Mitfinanzierung der Löschwasserversorgung durch alle Liegenschaftseigentümer rechtfertige sich deshalb.
Der Gemeinderat schreibt weiter, bisher seien weniger als ein Drittel aller Gebäude an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Wasserbezüger finanzierten aber den Löschschutz für das ganze Gebiet.
Mit der Revision des Wasserversorgungsreglementes und der dazu gehörenden Gebührentarife erwarte die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom Mai ein umfangreiches Geschäft, schreibt der Gemeinderat. Vorgesehen sei nicht nur, die Finanzierung des Hydrantenlöschschutzes realistischer nach dem Verursacherprinzip zu regeln. Durch günstigere und besser nachvollziehbare Wassergebühren sollten gleichzeitig Anreize für zusätzliche Anschlüsse geschaffen werden mit dem Ziel, die Anschlussdichte zu erhöhen. Geregelt werden soll auch das Verhältnis zur Brunnengenossenschaft Jassbach.
www.linden.ch
Der Gemeinderat schreibt weiter, bisher seien weniger als ein Drittel aller Gebäude an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Wasserbezüger finanzierten aber den Löschschutz für das ganze Gebiet.
Mit der Revision des Wasserversorgungsreglementes und der dazu gehörenden Gebührentarife erwarte die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom Mai ein umfangreiches Geschäft, schreibt der Gemeinderat. Vorgesehen sei nicht nur, die Finanzierung des Hydrantenlöschschutzes realistischer nach dem Verursacherprinzip zu regeln. Durch günstigere und besser nachvollziehbare Wassergebühren sollten gleichzeitig Anreize für zusätzliche Anschlüsse geschaffen werden mit dem Ziel, die Anschlussdichte zu erhöhen. Geregelt werden soll auch das Verhältnis zur Brunnengenossenschaft Jassbach.
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