Linden - Benützung der Schulliegenschaften neu geregelt

mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Der Gemeinderat von Linden hat beschlossen, die bisherige Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes auf 1. Juli durch eine Verordnung über die Benützung der Schulliegenschaften zu ersetzen. Die neue Verordnung dehnt insbesondere die bisherigen Regelungen für das Mehrzweckgebäude auf sämtliche Schulhäuser der Gemeinde aus.

Wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist, wird vorläufig auf eine Erhöhung der Benützungsgebühren verzichtet; nähere Abklärungen dazu sind mit der Erarbeitung des Budgets 2003 vorgesehen.

www.linden.ch

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mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
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Erstellt: 22.05.2002
Geändert: 22.05.2002
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