Landiswil: Gemeinderat will neues Wegreglement einführen
Der Gemeinderat von Landiswil hat an seiner letzten Sitzung das neue Wegreglement einstimmig verabschiedet. Gemäss Exekutive sei das bisherige Reglement veraltet, zum Teil ungerecht und unvollständig.
Bei Strassenbauvorhaben in Landiswil komme es immer wieder zu Unklarheiten in der Handhabung, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Dies will der Gemeinderat nun ändern. Aus diesem Grund hat er an seiner letzten Sitzung einstimmig das neue Wegreglement verabschiedet. Am 22. November wird auch die Einwohnergemeindeversammlung darüber befinden.
Das neue Reglement klassiere die Hofzufahrten nicht mehr nach Gemeinde- oder Privateigentum, sondern nach der Art der Nutzung, wie es in der Mitteilung heisst. So sollen künftig Besitzer privater Hofzufahrten von einer Kostenbeteiligung durch die Gemeinde profitieren. Umgekehrt müssen sich Anstösser, die an einer Hofzufahrt im Eigentum der Gemeinde liegen, an den Kosten gemäss Schlüssel beteiligen. Alle Hofzufahrten (Gemeinde oder privat) seien somit gleichgestellt. Zudem sei die Schneeräumung grosszügig für alle Hofzufahrten durch die Gemeinde sichergestellt.
Entgegen den ersten Befürchtungen
Gemeindepräsident Samuel Wittwer (parteilos) betont, dass die Anstösser an den Unterhalt der Verbindungsstrassen Klasse 1 und 2 entgegen den ersten Befürchtungen nichts zu bezahlen haben. Nur bei einem klar definierten «besonderen Vorteil» könnten bei einem Ausbau wie zum Beispiel anderer Linienführung Grundeigentümerbeiträge fällig werden. Diese würden maximal 20'000 Franken betragen.
Wittwer führt weiter aus, dass der Gemeinderat viele Punkte aus dem Mitwirkungsbericht umgesetzt habe und in direkten Gesprächen viele Unklarheiten ausgeräumt werden konnten. Ziel ist ein modernes, gerechtes Strassen- und Wegreglement (SWR), das den besonderen Umständen der Anlagen gerecht wird. Geld wird durch das neue Reglement kaum eingespart. Jedoch wird so gewährleistet, dass auch in Zukunft jeder Hof seine Zufahrt hat und nicht alle Kosten alleine tragen muss.
[i] Am Infoabend vom 2. September informiert der Gemeinderat über das Geschäft, welches an der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November zur Abstimmung gelangen wird. Auf der Homepage www.landiswil.ch kann das neue Reglement heruntergeladen werden.