Kreisgericht Konolfingen: "Er hätte sterben können"

Im Sommer 2007 stach ein 23-jähriger Schweizer in einem Streit vor einer Bar in Worb zu. Er bekennt sich der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Für die anderen Vergehen fordert sein Verteidiger einen Freispruch.

Anna Tschannen / Berner Zeitung BZ
Schuldig der versuchten schweren Körperverletzung – so plädierte der Verteidiger eines 23-jährigen Schweizers mit asiatischen Wurzeln. Dieser hatte im Sommer 2007 in einer Bar in Worb einen jungen Mann mit einem Messerstich verletzt. Deswegen und wegen einer Reihe anderer Vergehen wie Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung rund um die Reitschule in Bern steht der Mann seit Montag vor dem Kreisgericht Konolfingen.

Aggressiv wegen Alkohol

Der Angeklagte sei ein Adoptivkind mit exotischem Aussehen und sei deshalb seit seiner Kindheit oft ausgegrenzt worden, führte der Pflichtverteidiger aus. Sein empfindliches Ego habe in diesem Jahr 2007 mehrfach zu Zusammenstössen und Auseinandersetzungen geführt, zumal der Angeklagte in dieser Zeit eine Menge Alkohol konsumiert habe. Aus diesem Grund habe er sein Temperament nicht immer im Griff gehabt. Doch der Angeklagte konsumiere seither keine Drogen mehr und kaum noch Alkohol und habe sich auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen. «Es tut mir leid, was damals passiert ist», sagte denn auch der Angeklagte selbst. Sein Opfer hätte sterben können, sei ihm später bewusst geworden.

Opfer und Täter im Spital

Obwohl der Hergang der Auseinandersetzung in Worb unklar ist, bleibt die Tatsache, dass sich das Opfer, ein damals 17-jähriger Lehrling , mit einer Stichwunde in der Seite in Spitalpflege begeben musste.

Er war nicht allein: Auch der Angeklagte wurde beim Streit durch einen Feuerwerkskörper verletzt. Er musste ebenfalls ins Spital, wo er tags darauf von Besuchern des Opfers identifiziert und von der Polizei festgenommen wurde. Die weitere Zeit in Spitalpflege verbrachte er auf der Bewachungsstation.

Eventualvorsatz gegeben

Auch wenn der Angeklagte verletzt war, in Panik geriet und nach eigenen Aussagen mit seinem Messer auf den Erstbesten einstach, handelt es sich dabei wohl um einen Eventualvorsatz. Dieser ist gegeben, wenn jemand ein Messer auf den Oberkörper eines Menschen richtet und damit in Kauf nimmt, diesen ernsthaft zu verletzen.

Ebenfalls auf schuldig plädierte der Verteidiger beim Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. In allen anderen Anklagepunkten forderte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Klienten. Dabei geht es um drei Zwischenfälle in der Reitschule Bern. Zum einen soll der Angeklagte an Krawallen in der Silvesternacht 2006/2007 beteiligt gewesen sein, an denen die Reitschule erheblich beschädigt wurde. Er streitet nicht ab, an diesem Abend vor der Reitschule gewesen zu sein. Er habe aber lediglich mit Kollegen gesprochen, die dann tatsächlich die Reitschule mit Steinen, Petarden und Flaschen beworfen hätten. Seine Mitwirkung an den Ausschreitungen wurden jedoch von Zeugen bestätigt.

Bedrohung abgestritten

Im Weiteren soll der Angeklagte einen Mann vor der Reithalle mit einer Feuerwaffe auf den Kopf gehauen haben. Dem stellt der Angeklagte gegenüber, dass es sich dabei um ein Natel gehandelt habe. Damit habe er nach einer Beleidigung zugeschlagen.

Rundwegs abgestritten hat er, dass er einen anderen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Er sei diesem am fraglichen Morgen überhaupt nicht begegnet. Wie der Verteidiger ausführte, stehe in dieser Sache Aussage gegen Aussage. Entsprechend seien die zivilrechtlichen Forderungen abzuweisen, die das Opfer der Bedrohung geltend mache. Dieser war nach der Attacke während mehrerer Wochen nicht arbeitsfähig.

Das Kreisgericht Konolfingen eröffnet sein Urteil heute.

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Anna Tschannen / Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 25.03.2009
Geändert: 26.03.2009
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