Konolfingen - 15 Jahre Freiheitsstrafe für versuchten Mord

Ein kurz vor dem 28. Geburtstag stehender Mazedonier ist am Freitag wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden.

mas/sda, Berner Zeitung BZ
Er hatte Mitte Juli 2012 in Konolfingen auf einen Kosovo-Albaner geschossen und diesen schwer verletzt.
 

Das Regionalgericht Bern-Mittelland stellte in seinem Urteil fest, in einer ersten Phase sei der dritte Beteiligte, welcher im Prozess als Privatkläger auftrat, ebenfalls vom Täter verfolgt worden und Ziel der Schüsse gewesen. Dies sei zusätzlich als versuchte vorsätzliche Tötung zu werten.

 

Merkmale des Mordes erfüllt

 

Die Haupttat hingegen erfülle die Merkmale des schärfer bestraften Mordes, erklärte Gerichtspräsident Daniel Gerber. Der Täter habe brutal und kaltblütig gehandelt, indem er dem verletzt auf dem Bahnhofplatz liegenden Opfer das Portemonnaie und das Handy abnahm und dann aus kurzer Distanz gegen dessen Kopf feuerte.

 

Der Verletzte überlebte den Schuss durch die Brust und den Streifschuss am Kopf nur dank einer Notoperation. Er ist querschnittgelähmt und leidet unter starken Schmerzen. Es sei ein Wunder, dass er nicht zu Tode gekommen sei, meinte Gerichtspräsident Gerber.

 

Streit um Autokauf

 

Bei der Auseinandersetzung ging es um die Begleichung des Kaufpreises für einen Geländewagen. Der Täter blieb dem Verkäufer, einem in der Schweiz lebenden Kosovo-Albaner, den grössten Teil der vereinbarten 14'000 Franken schuldig. Das Opfer, ein Freund der beiden, wirkte als Vermittler.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren beantragt. Das Gericht erachtete dies als angemessene Grundstrafe für die «äusserst verwerfliche, ja skrupellose Tat und das schwere Verschulden. Es zog aber zwei Jahre ab, weil der Täter durch den Verkäufer und den Vermittler unter Druck gesetzt worden war.

 

Die Belastung sei aber nicht so gross gewesen, dass dadurch die Schuldfähigkeit leichtgradig vermindert worden wäre. Das hatte der psychiatrische Gutachter als Möglichkeit skizziert. Nur leicht, um ein Jahr, reduzierte das Gericht die Strafe, weil der Täter bei beiden Tötungsversuchen sein Ziel nicht erreichte.

 

Die Verteidigung hatte auf versuchte vorsätzliche Tötung in einem einzigen Fall und auf sieben Jahre Freiheitsstrafe plädiert.

 

Ungeklärte Beweggründe

 

Die Beweggründe für die Tat konnte das Gericht nicht restlos klären. Es sei offenbar um die Elimination der beiden hartnäckigen Geldeintreiber gegangen.

 

Unverständlich fand das Gericht, dass der verschuldete Mann ein Auto kaufte, ohne über das nötige Geld zu verfügen. Und dass er nicht alle greifbaren Barbeträge aushändigte, um wenigsten den grösseren Teil des Kaufpreises zu begleichen.

 

Er hatte nämlich den Wagen an einen Onkel seines Schwagers weiterverkauft, allerdings zu einem niedrigeren Preis. Das Geld verspielte er laut dem Opfer in einem Casino. Am gleichen Abend besuchte er mit seinem Schwager einen Sexklub.

 

Zusatzstrafe für Diebstahl

 

Den Diebstahl ahndete das Gericht mit einer zusätzlichen Strafe von 30 Tagessätzen zu zehn Franken. Dem als Privatkläger auftretenden Fahrzeugverkäufer gestand es für die ausgestandene Todesangst eine Genugtuungssumme von 4000 Franken zu. Das Hauptopfer wird seine Forderungen in einem Zivilprozess geltend machen.

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Erstellt: 30.11.2013
Geändert: 30.11.2013
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