Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 24. August 2016 tritt die teilrevidierte Gebührenverordnung zum Stromversorgungsreglement auf 1. Januar 2017 in Kraft.
Der Revidierte Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
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Erstellt:
08.09.2016
Geändert: 08.09.2016
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