Inkraftsetzung eines Gemeindeerlasses
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 3. Juli 2013 tritt die Verordnung über die Benützung der Sportplatzanlage Leimen auf 1. August 2013 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch einsehbar.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch einsehbar.
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Erstellt:
08.08.2013
Geändert: 08.08.2013
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