Grosshöchstetten - Ortsplanung immer noch nicht rechtskräftig

Die neue Ortsplanung von Grosshöchstetten ist immer noch nicht rechtskräftig. Der Grund: Die Nachbargemeinde Mirchel befürchtet ein Hochwasserproblem und hat Beschwerde eingereicht.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Gemeinde Grosshöchstetten teilt mit, gegen den kantonalen Genehmigungsentscheid der baurechtlichen Grundordnung habe die Nachbargemeinde Mirchel Beschwerde erhoben. Mirchels Einsprache war mit dem angefochtenen Entscheid abgewiesen worden.

Laut Mitteilung der Gemeinde Grosshöchstetten befürchtet der Gemeinderat Mirchel ein Hochwasserproblem am Mühlibach durch die Realisierung neuer Ueberbauungen in Grosshöchstetten.

Der Gemeinderat Grosshöchstetten hatte laut Mitteilung seine Mitfinanzierungspflicht im Rahmen des kantonalen Wasserbaugesetzes schon vor dem Auflageverfahren der revidierten Ortsplanung anerkannt und der Nachbargemeinde schriftlich mitgeteilt.

Der Gemeinderat Grosshöchstetten beantragt deshalb die Abweisung der Beschwerde. Insbesondere sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Alle andern Einsprecher haben laut der Mitteilung den Genehmigungsentscheid akzeptiert und auf eine Beschwerde verzichtet.

www.grosshoechstetten.ch

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Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt: 12.04.2006
Geändert: 12.04.2006
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