Grosshöchstetten - Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen
Der Gemeinderat Grosshöchstetten hat den neuen Rücklieferansatz für Solarstrom für das Jahr 2015 auf sieben Rappen pro Kilowattstunde festgelegt, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Bisher waren es zehn Rappen pro Kilowattstunde. Damit wird der Ansatz der Entwicklung der Marktpreise angepasst.
Den berechtigten Anlagebetreibern werden als Überbrückung auch weiterhin zehn Rappen pro Kilowattstunde für die Herkunftsnachweise vergütet, bis dass sie Leistungen aus der „Kostendeckenden Einspeisevergütung“ (KEV) erhalten werden.