Überbauung Bühlmatte Grosshöchstetten: Das Siegerprojekt steht fest

Im Januar startete die Planung zur Überbauung der Bühlmatte im Zentrum Grosshöchstettens mit. Nun hat die Halter AG das Siegerprojekt aus dem Studienauftrag gekürt. Es sieht auf dem bislang unbebauten Areal drei unterschiedlich gestaltete Neubauten vor.

Isabelle Berger, info@bern-ost.ch

Beim betroffenen Gebiet handelt es sich um eine Zone mit Planungsplicht (ZPP). Für deren Bebauung haben die Gemeinde Grosshöchstetten und die Auftraggeberin, die Halter AG im Dezember 2021 eine Planungsvereinbarung abgeschlossen (BERN-OST berichtete). Nun hat die Halter AG das sogenannte "qualitätssichernde Verfahren" abgeschlossen und die Ergebnisse veröffentlicht, wie die Gemeinde mitteilt.

 

Drei unterschiedliche Neubauten

Der Projektvorschlag der Scheitlin Syfrig Architekten AG aus Luzern und der Weber + Brönnimann Landschaftsarchitektur AG aus Bern zeichne sich "durch eine Vielfalt an Baukörpern, Wohn- und Gestaltungsformen in das Dorfbild aus", schreibt die Halter AG auf der Projektwebseite.

 

Der Vorschlag sieht drei Neubauten mit Namen "Am Garten", "Auf der Wiese" und "Zum Hof" vor. Mit eingebunden sind mit dem Küferhaus an der Kirch- und dem Trafogebäude an der Kramgasse zwei bestehende Bauten. Es entstehe "eine stimmige Gesamtanlage, welche sich selbstverständlich ins Ortsbild integriert und die bestehenden baulichen Strukturen schlüssig" ergänze, so die Jury. Die drei Bauten unterscheiden sich in der Grösse und der Gestaltung der Fassaden, der (nicht flachen) Dächer und dem Inneren. Die vorgesehenen Wohnungen haben 3 bis 5 Zimmer.

 

Öffentlicher Gemeinschaftsraum im Küferhaus?

Das Küferhaus soll künftig von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden können. Dabei handle es sich bis jetzt um eine Idee der Auftraggeberschaft. "Wir finden es richtig, dass wir der Gemeinde etwas zurückgeben, indem wir etwas mit diesem Bestandesgebäude machen", sagt Florian Haase, Projektleiter der Halter AG. Die heutige Vorstellung sei ein flexibel nutzbarer Gemeinschaftsraum. "Wir haben der Gemeinde aber auch signalisiert, dass wir offen für Ideen sind und diese gerne prüfen."

 

Gemeinderat nahm Projekt positiv auf

Bis jetzt hat Haase zum Siegerprojekt noch keine offizielle Rückmeldung der Gemeinde, welche durch Gemeinderat Ressort Bau und Liegenschaften Magnus Furrer (FWG) in der der Jury vertreten war. "Wir hatten die Gelegenheit, das Projekt dem Gemeinderat vorzustellen. Obwohl die Zeit für ein Feedback nicht mehr reichte, habe ich das Gefühl, dass das Projekt als Basis für die weitere Bearbeitung positiv aufgenommen wurde", so Haase.

 

Durch den Einsitz der Gemeinde in der Jury seien deren Anliegen auch in die Vorgaben des Studienauftrags der Halter AG eingeflossen, sagt Gemeindepräsidentin Christine Hofer (EVP). "Das Siegerprojekt hat die Vorgaben der Halter AG am besten umgesetzt." Der Gemeinderat sei glücklich, dass es nun ein Siegerprojekt gebe, das weiterentwickelt und ihm später vorgelegt werde. "Es geht um eine Parzelle, die mitten im Dorf ist und das Dorfbild verändern wird, aber zugleich auch attraktiv für die Gemeinde sein soll."

 

Richtprojekt wird ausgearbeitet

Die nächsten Schritte sind gemäss Haase derzeit in Ausarbeitung. "Wir haben nun begonnen, das Studienprojekt zu einem Richtprojekt zu transferieren. Auf dieser Grundlage entwickeln wir im Anschluss die Überbauungsordnung (UeO), welche wir bei der Gemeinde einreichen werden." Der grobe Fahrplan sehe vor, dass dies rund Ende Jahr passieren solle. Dann wird der Gemeinderat als Planungsbehörde wieder eine aktive Rolle einnehmen und zuständig sein für die Genehmigung der Überbauungsvorschriften.

 

Um die Bühlmatte gab es in Grosshöchstetten Diskussionen, weil der Kirchgemeinderat der reformierten Kirchgemeinde seine dortige Parzelle für die Überbauung an die Halter AG verkaufen wollte. Im Mai sagte die Krichgemeindeversammlung aber deutlich Nein dazu und Ja zu einem fünfjährigen Verkaufsverbot.

 

[i] Die Studienergebnisse können unter www.buehlmatte.ch eingesehen werden.


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Erstellt: 02.09.2022
Geändert: 02.09.2022
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