Grosshöchstetten - Beschwerde gegen die Ortsplanung abgewiesen
Der Regierungsstatthalter von Konolfingen, Ueli Zaugg, hat die Beschwerde gegen die am 5. Juni 2005 durch die Stimmberechtigten angenommene Ortsplanung abgewiesen. Die Beschwedeführer lassen jedoch nicht locker.
Res Reinhard, info@reinhards.ch
Der neuen baurechtlichen Grundordnung wurde am 5. Juni 2005 trotz vorgängiger Flugblattaktion einer Gegnerschaft an der Urne zugestimmt. Fünf Beschwerdeführer, darunter ehemalige Mitglieder des Gemeinderates, rügten mit einer Gemeindebeschwerde bereits drei Tage vor der Abstimmung, dass die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Information und der Publikation der neuen Ortsplanung rechtswidrig sei und verlangten, bestimmte Artikel nicht in Kraft zu setzen (BERN-OST berichtete).
Der Regierungsstatthalter hat die Beschwerde am 13. Juli 2005 abgewiesen. Wie der Gemeinderat von Grosshöchstetten schreibt, stellte Ueli Zaugg fest, dass der gesetzlichen Publikationspflicht nachgelebt und die amtlichen Publikationen korrekt vorgenommen worden seien.
Die Gruppe der Beschwerdeführer akzeptiert den klaren Entscheid jedoch nicht und hat diesen nach Auskunft der Staatskanzlei an den Regierungsrat weitergezogen.
Unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kanton soll die neue baurechtliche Grundordnung auf den 1. Januar 2006 in Kraft treten.
www.grosshoechstetten.ch
Der Regierungsstatthalter hat die Beschwerde am 13. Juli 2005 abgewiesen. Wie der Gemeinderat von Grosshöchstetten schreibt, stellte Ueli Zaugg fest, dass der gesetzlichen Publikationspflicht nachgelebt und die amtlichen Publikationen korrekt vorgenommen worden seien.
Die Gruppe der Beschwerdeführer akzeptiert den klaren Entscheid jedoch nicht und hat diesen nach Auskunft der Staatskanzlei an den Regierungsrat weitergezogen.
Unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kanton soll die neue baurechtliche Grundordnung auf den 1. Januar 2006 in Kraft treten.
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