Grosshöchstetten - Abo verlängerbar
Der Gemeinderat hat die Schwimmbadverordnung im Bereich der Gültigkeitsdauer von 10er-Abonnementen geändert.
pd, Wochen-Zeitung
Bisher war ein solches Abo zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Verlängerung war ausgeschlossen. Ab 1. Juli sei es möglich, die Gültigkeitsdauer einmalig um zwölf Monate zu verlängern, teilt der Gemeinderat mit. Falls seit dem Ausstellungsdatum eine Preiserhöhung stattgefunden habe, sei der entsprechende Aufpreis für die noch ausstehenden Eintritte zu entrichten.