Gemeindepräsidium Bolligen: Erste Kandidatin bekannt

Nach dem überraschenden Rücktritt von Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber hat ihre Parteikollegin Daniela Freiburghaus ihre Kandidatur für die Ersatzwahl bekanntgegeben. Die anderen Ortsparteien brauchen noch etwas Zeit.

pd/abu, info@bern-ost.ch

Nach dem für alle überraschenden, gesundheitsbedingten Rücktritt von Kathrin Zuber (FDP) als Gemeindepräsidentin von Bolligen hat die FDP als erste Ortspartei eine Kandidatur bekanntgegeben.

 

Antreten für das Amt wird Daniele Freiburghaus. Freiburghaus sitzt seit 2017 im Gemeinderat von Bolligen und betreute dort zuerst das Ressort Sicherheit, seit 2021 das Ressort Hochbau. Als Stellvertreterin Planung leitet sie aktuell auch dieses Ressort.

 

Die FDP hat sie an einer ausserordentlichen Parteiversammlung einstimmig als Kandidatin für das Gemeindepräsidium nominiert.

 

"Grosses Organisationstalent"

Als Mutter von vier erwachsenen Kindern verfüge Freiburghaus über grosses Organisationstalent, schreibt die FDP Bolligen in ihrer Mitteilung. Ihr Durchsetzungsvermögen und ihre pragmatische Art seien gute Voraussetzungen für eine Führungsposition.

 

Weitere Kandidaturen für die Nachfolge von Kahrin Zuber sind noch nicht offiziell, wie eine kurze Umfrage bei den Ortsparteien von Bolligen ergeben hat.

 

Noch keine weiteren Kandidaturen

Bei der SVP, der SP und den Grünen laufen aktuell die internen Abklärungen, Nominationsversammlungen stehen in den nächsten Tagen und Wochen an. Schon etwas weiter ist Die Mitte Bolligen. Hier sei der amtierende Gemeinderat René Bergmann angefragt worden, dieser brauche aber noch einen Moment, um sich zu entscheiden.

 

Keine Kandidatur ist vom Forum Bolligen Parteilos (bp) zu erwarten. Man werde sich überlegen, allenfalls eine Wahlempfehlung auszusprechen, wenn die Runde der Kandidierenden bekannt sei, sagt Ex-Gemeindepräsident und bp-Geschäftsführer Rudolf Burger.

 

Die Ersatzwahl findet am 19. Februar statt. Eine allfällige Stichwahl  wäre am 12. März. Wahlvorschläge können bei der Gemeinde bis am 12. Dezember eingereicht werden.


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Erstellt: 11.11.2022
Geändert: 11.11.2022
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