Elektrizitätsversorgung – Stromtarife 2014
Biglen
Der Gemeinderat hat am 7. August 2013 gestützt auf Artikel 42, Absatz 2, Buchstabe b des Reglementes über die Versorgung mit elektrischer Energie vom 28. November 1997 die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) festgesetzt.
Die neuen Stromtarife treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Stromtarife können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Sie können aber auch unter www.1to1energy.ch/biglen heruntergeladen werden.
Die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) werden in Anwendung von Artikel 42, Absatz 3 des Reglementes über die Versorgung mit elektrischer Energie öffentlich bekannt gemacht.
Beschwerden gegen den Erlass der Stromtarife 2014 sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatt halteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63ff).
Biglen, 22. August 2013
Die neuen Stromtarife treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Stromtarife können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Sie können aber auch unter www.1to1energy.ch/biglen heruntergeladen werden.
Die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) werden in Anwendung von Artikel 42, Absatz 3 des Reglementes über die Versorgung mit elektrischer Energie öffentlich bekannt gemacht.
Beschwerden gegen den Erlass der Stromtarife 2014 sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatt halteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63ff).
Biglen, 22. August 2013
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Erstellt:
23.08.2013
Geändert: 30.08.2013
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