Einzelgericht Konolfingen - Mann verleumdet Freund als Kinderschänder
Wenn aus Freunden Feinde werden: Weil sich ein Mann als Opfer eines geplatzten Geschäfts sah, bezichtigte er seinen Partner als Kinderschänder und Pädophilen. Deshalb wurde er vom Einzelgericht zu sechs Monaten bedingt verurteilt.
Anna Tschannen, Berner Zeitung BZ
«Ich hoffe, der Zwist ist zu Ende, bevor alle Beteiligten und auch die Staatskasse ruiniert sind», sagte Einzelrichter Hans Zwahlen einleitend zur Urteilsverkündung. Der Angeklagte, der gestern wegen falscher Anschuldigung und Pfändungsbetrug zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt wurde, blieb der Verhandlung fern. Anwesend war jedoch das Opfer der Verleumdungen, das als Privatkläger auftrat. Die Streitigkeiten zwischen den beiden reichen lange zurück: In den Neunzigerjahren wollten die beiden gemeinsam Musik-CDs produzieren. Der Angeschuldigte pflegte jedoch Honorar zu kassieren und keine oder kaum Leistungen dafür zu erbringen.
Mails aus Australien
Nachdem die Geschäftsbeziehung in die Brüche gegangen war, erreichten im Jahr 2002 diverse Mails aus Australien die Berner Behörden: Der Privatkläger sei ein Kinderschänder und Pädophiler und habe auf seinem Computer Tierpornografie gespeichert. Überdies habe er seinen Job als Lehrer nur, damit er Nachschub an minderjährigen Knaben habe.
Absenderin der Mails war eine Bekannte des Angeschuldigten. Zuerst wollte sie die Quelle ihrer Anschuldigungen nicht preisgeben. Dann aber sagte sie aus, sie habe unter Druck des Angeschuldigten gehandelt und wirklich geglaubt, der Privatkläger sei pädophil.
Vorwürfe nicht bestätigt
Die Polizei nahm die Vorwürfe ernst und ordnete eine Untersuchung an. Binnen eines Monats wurden jedoch alle Anschuldigungen gegen den Privatkläger als haltlos aufgegeben. Dennoch wechselte der Privatkläger sowohl seinen Job wie auch seinen Wohnsitz, da sein Ruf schweren Schaden genommen habe, wie er vor dem Gericht aussagte. Es gehe ihm nun darum, den Angeschuldigten zur Rechenschaft zu ziehen für all die Lügen, die dieser verbreitet habe. Der Anwalt des Privatklägers plädierte denn auch in allen Punkten auf einen Schuldspruch und forderte Genugtuung für seinen Klienten.
Dieser Argumentation folgte der Verteidiger des Angeschuldigten nicht: Er zweifelte die Glaubwürdigkeit der australischen Zeugin an, die sich in Widersprüche verwickelt habe. Weiter führte er den schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten ins Feld und forderte einen Freispruch «im Zweifel für den Angeklagten». Dieser lebe unterdessen von einer IV-Rente und habe durch seine Krankheit schwere Schäden davongetragen. Dazu komme, dass auf Grund des langwierigen Verfahrens die Ehe des Angeschuldigten zerbrochen sei – eine Aussage, die vom Privatkläger als «Schauspielerei» bezeichnet wurde.
Milde Strafe für Vergehen
Einzelrichter Zwahlen erachtete es in seinem Urteil als erwiesen, dass hinter den falschen Anschuldigungen der Angeklagte stecke. Deshalb sei dieser schuldig zu sprechen. Angesichts dessen desolater Lage setzte er jedoch das Strafmass relativ milde an – obwohl der Einzelrichter das Vergehen selbst als schwer wiegend einstufte.
Mails aus Australien
Nachdem die Geschäftsbeziehung in die Brüche gegangen war, erreichten im Jahr 2002 diverse Mails aus Australien die Berner Behörden: Der Privatkläger sei ein Kinderschänder und Pädophiler und habe auf seinem Computer Tierpornografie gespeichert. Überdies habe er seinen Job als Lehrer nur, damit er Nachschub an minderjährigen Knaben habe.
Absenderin der Mails war eine Bekannte des Angeschuldigten. Zuerst wollte sie die Quelle ihrer Anschuldigungen nicht preisgeben. Dann aber sagte sie aus, sie habe unter Druck des Angeschuldigten gehandelt und wirklich geglaubt, der Privatkläger sei pädophil.
Vorwürfe nicht bestätigt
Die Polizei nahm die Vorwürfe ernst und ordnete eine Untersuchung an. Binnen eines Monats wurden jedoch alle Anschuldigungen gegen den Privatkläger als haltlos aufgegeben. Dennoch wechselte der Privatkläger sowohl seinen Job wie auch seinen Wohnsitz, da sein Ruf schweren Schaden genommen habe, wie er vor dem Gericht aussagte. Es gehe ihm nun darum, den Angeschuldigten zur Rechenschaft zu ziehen für all die Lügen, die dieser verbreitet habe. Der Anwalt des Privatklägers plädierte denn auch in allen Punkten auf einen Schuldspruch und forderte Genugtuung für seinen Klienten.
Dieser Argumentation folgte der Verteidiger des Angeschuldigten nicht: Er zweifelte die Glaubwürdigkeit der australischen Zeugin an, die sich in Widersprüche verwickelt habe. Weiter führte er den schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten ins Feld und forderte einen Freispruch «im Zweifel für den Angeklagten». Dieser lebe unterdessen von einer IV-Rente und habe durch seine Krankheit schwere Schäden davongetragen. Dazu komme, dass auf Grund des langwierigen Verfahrens die Ehe des Angeschuldigten zerbrochen sei – eine Aussage, die vom Privatkläger als «Schauspielerei» bezeichnet wurde.
Milde Strafe für Vergehen
Einzelrichter Zwahlen erachtete es in seinem Urteil als erwiesen, dass hinter den falschen Anschuldigungen der Angeklagte stecke. Deshalb sei dieser schuldig zu sprechen. Angesichts dessen desolater Lage setzte er jedoch das Strafmass relativ milde an – obwohl der Einzelrichter das Vergehen selbst als schwer wiegend einstufte.