Einwohnergemeindeversammlung

Mirchel

1. Einladung

 

Werte Bürgerinnen und Bürger

 

Wir laden alle Stimmberechtigten zur ordentlichen Frühjahrsgemeindeversammlung ein. Diese findet statt:

 

Donnerstag, 22. Mai 2014, 20.00 Uhr, im Schulhaus Mirchel

 

Profitieren Sie von dieser direkten Mitsprachemöglichkeit und nehmen Sie an der Versammlung teil.

 

2. Traktandenliste

 

a) Jahresrechnung 2013

 - Beratung und Genehmigung

 

b) Verschiedenes

 

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

3. Protokollauflage

 

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 6. Juni - 5. Juli 2014, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Ein-sprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.

 

Mirchel, 14. April 2014


Statistik

Erstellt: 16.04.2014
Geändert: 17.04.2014
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