Einladung zur Gemeindeversammlung Oberdiessbach
Oberdiessbach
Montag, 12. Dezember 2016, 20.00 Uhr in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Traktandenliste
- Finanzplan 2017–2021. Orientierung
- Budget 2017. Genehmigung
- Schulraumplanung. Kreditabrechnung
- Feuerwehrreglement. Genehmigung Teilrevision
- Bildung. Genehmigung einer 30%-Stelle
- Schülertransporte. Stellengenehmigung Chauffeure
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 12. Dezember 2016 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können zusätzlich auf der Gemeindewebsite eingesehen werden.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Protokoll
Das Protokoll kann ab spätestens 22. Dezember 2016 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei sowie auf der Website eingesehen werden. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Das Protokoll kann ab spätestens 22. Dezember 2016 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei sowie auf der Website eingesehen werden. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 4/2016 vom November.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat
Kontakt
Nachricht senden
Statistik
Erstellt:
10.11.2016
Geändert: 10.11.2016
Klicks heute:
Klicks total: