Bowil - Achtjähriger von Hund gebissen
Ein Knabe aus Bowil musste im Kinderspital zwei Stunden operiert werden, nachdem ihn der Nachbarshund gebissen hatte.
lp / kle / Berner Zeitung BZ
Zwei Knaben aus Bowil spielten – wie schon so oft – mit dem Hund der Nachbarin. Warum das Tier dann plötzlich zubiss, wird zurzeit abgeklärt. Klar ist: Er biss den Jüngeren der beiden so stark in die Arme, dass die Eltern den blutüberströmten Knaben ins Spital Langnau bringen mussten. Von dort wurde der Achtjährige ins Kinderspital Bern überführt, wo ihn die Ärzte zwei Stunden lang operieren mussten. Wegen Infektionsgefahr blieb er eine Woche in Spitalpflege.
Psychische Narben
Der Vorfall geschah am 18. August. Mittlerweile geht es dem Knaben körperlich wieder recht gut, er kann die Schule besuchen und etwas Sport treiben. Dies sagt sein Vater, der wegen der laufenden Abklärungen anonym bleiben möchte. Allerdings habe der Achtjährige psychische Narben davongetragen: Wenn er den Hund der Nachbarin draussen hört, verlässt er das Haus nicht. Obwohl unklar ist, wie sich die Hundephobie entwickelt und ob auch an den Armen Narben bleiben, hat die Familie auf eine Anzeige gegen die Hundehalterin verzichtet. Man sei bisher gut miteinander ausgekommen, begründet dies der Vater. Ob die Antikdogge weiterhin bei der Nachbarin wohnen darf, werden die Behörden entscheiden. Die Halterin will sich im Moment nicht zum Vorfall äussern.
Sofortiger Leinenzwang
Die Ärzte haben den Unfall dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet. Wie der stellvertretende Kantonstierarzt Norbert Stäuber erklärt, wurde das Tier einen Tag später von seinen Leuten zu Hause begutachtet. «Der Hund hat ihnen keinen schlechten Eindruck gemacht.» Seither steht das Tier unter Leinenzwang. Zudem klärt eine Verhaltensexpertin die Dogge weiter ab. Auf die Resultate wartet der Veterinärdienst, um die definitiven Massnahmen festzulegen. Die Palette reiche von der Freigabe bis zum Entscheid, den Hund töten zu müssen, sagt Stäuber. Er geht nicht davon aus, dass diese härteste Massnahme im Bowiler Fall nötig sein wird. Das Tier sei zwar wegen einer Keilerei mit einem anderen Hund bereits aktenkundig. «Das war aber nicht schwerwiegend.» Antikdoggen seien nicht als besonders aggressiv bekannt. Stäuber räumt jedoch ein, dass die Verletzungen des Jungen massiv waren.
Psychische Narben
Der Vorfall geschah am 18. August. Mittlerweile geht es dem Knaben körperlich wieder recht gut, er kann die Schule besuchen und etwas Sport treiben. Dies sagt sein Vater, der wegen der laufenden Abklärungen anonym bleiben möchte. Allerdings habe der Achtjährige psychische Narben davongetragen: Wenn er den Hund der Nachbarin draussen hört, verlässt er das Haus nicht. Obwohl unklar ist, wie sich die Hundephobie entwickelt und ob auch an den Armen Narben bleiben, hat die Familie auf eine Anzeige gegen die Hundehalterin verzichtet. Man sei bisher gut miteinander ausgekommen, begründet dies der Vater. Ob die Antikdogge weiterhin bei der Nachbarin wohnen darf, werden die Behörden entscheiden. Die Halterin will sich im Moment nicht zum Vorfall äussern.
Sofortiger Leinenzwang
Die Ärzte haben den Unfall dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet. Wie der stellvertretende Kantonstierarzt Norbert Stäuber erklärt, wurde das Tier einen Tag später von seinen Leuten zu Hause begutachtet. «Der Hund hat ihnen keinen schlechten Eindruck gemacht.» Seither steht das Tier unter Leinenzwang. Zudem klärt eine Verhaltensexpertin die Dogge weiter ab. Auf die Resultate wartet der Veterinärdienst, um die definitiven Massnahmen festzulegen. Die Palette reiche von der Freigabe bis zum Entscheid, den Hund töten zu müssen, sagt Stäuber. Er geht nicht davon aus, dass diese härteste Massnahme im Bowiler Fall nötig sein wird. Das Tier sei zwar wegen einer Keilerei mit einem anderen Hund bereits aktenkundig. «Das war aber nicht schwerwiegend.» Antikdoggen seien nicht als besonders aggressiv bekannt. Stäuber räumt jedoch ein, dass die Verletzungen des Jungen massiv waren.