Bolligen – Beschwerden gegen Planung bei der RBS-Station abgelehnt
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Verbesserung der Verkehrsituation bei der Station Bolligen abgelehnt. Der Bau der neuen Buswendeschleife, die Verbreiterung der Strasse und die Verbesserungen für die Sic
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Beschwerden hatten zwei Grundeigentümer eingereicht, die von Landenteignungen betroffen sind. Bei der Station Bolligen kreuzen sich die Kantonsstrasse, die RBS-Linie und das Bachbett der Worble. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern und die Gemeinde Bolligen haben eine Planung erarbeitet mit dem Ziel, die verschiedenen Verkehrsströme zu entflechten, die Sicherheit zu verbessern und das Umsteigen der Fahrgäste von der Bahn auf den Bus zu optimieren.
Hauptmerkmal des Projekts ist, dass die Kantonsstrasse nach Westen versetzt und verbreitert wird, um Platz zu schaffen für den neuen Umsteigebereich neben dem Bahnhof, und um eine Busfahrspur und einen Mittelstreifen zu erstellen. Zudem entsteht südlich der Worble eine neue Buswendeschlaufe. Schliesslich soll die Worble östlich des Bahnhofs renaturiert und teilweise verlegt werden, um die Anforderungen an den Hochwasserschutz zu erfüllen.
Das Projekt erfordert verschiedene Landenteignungen. Dagegen haben zwei davon betroffene Grundeigentümer beim Regierungsrat Beschwerde erhoben. Dieser hat nun die Beschwerden abgewiesen. Im einen Fall ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, die Dimension des Projekts sei verhältnismässig und der damit verbundene Eigentumseingriff sei durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt. Die von den Beschwerdeführern vorgeschlagene Verlegung der Buswendeschlaufe auf den Bahnhofvorplatz ist von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und der Gemeinde Bolligen mit guten Gründen verworfen worden (hohe Kosten, massiver Einschnitt in den Hang, enge Platzverhältnisse auf dem Bahnhofplatz, erforderliche Erstellung einer Personenunterführung unter dem Bahngeleise).
Der Regierungsrat hält weiter fest, die Strassenanlage sei in ihrer Breite nicht überdimensioniert. Die Trennung der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs von der Strasse habe den Zweck, die Sicherheit zu verbessern. Mit gestalterischen Massnahmen werde vermieden, dass das denkmalgeschützte Ensemble der Wegmühle beeinträchtigt wird.
Im anderen Beschwerdefall hat der Regierungsrat entschieden, die Enteignung von Land für die Verlegung und Renaturierung des Bachverlaufs der Worble sei ebenfalls verhältnismässig und im öffentlichen Interesse.
www.bolligen.ch
Hauptmerkmal des Projekts ist, dass die Kantonsstrasse nach Westen versetzt und verbreitert wird, um Platz zu schaffen für den neuen Umsteigebereich neben dem Bahnhof, und um eine Busfahrspur und einen Mittelstreifen zu erstellen. Zudem entsteht südlich der Worble eine neue Buswendeschlaufe. Schliesslich soll die Worble östlich des Bahnhofs renaturiert und teilweise verlegt werden, um die Anforderungen an den Hochwasserschutz zu erfüllen.
Das Projekt erfordert verschiedene Landenteignungen. Dagegen haben zwei davon betroffene Grundeigentümer beim Regierungsrat Beschwerde erhoben. Dieser hat nun die Beschwerden abgewiesen. Im einen Fall ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, die Dimension des Projekts sei verhältnismässig und der damit verbundene Eigentumseingriff sei durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt. Die von den Beschwerdeführern vorgeschlagene Verlegung der Buswendeschlaufe auf den Bahnhofvorplatz ist von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und der Gemeinde Bolligen mit guten Gründen verworfen worden (hohe Kosten, massiver Einschnitt in den Hang, enge Platzverhältnisse auf dem Bahnhofplatz, erforderliche Erstellung einer Personenunterführung unter dem Bahngeleise).
Der Regierungsrat hält weiter fest, die Strassenanlage sei in ihrer Breite nicht überdimensioniert. Die Trennung der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs von der Strasse habe den Zweck, die Sicherheit zu verbessern. Mit gestalterischen Massnahmen werde vermieden, dass das denkmalgeschützte Ensemble der Wegmühle beeinträchtigt wird.
Im anderen Beschwerdefall hat der Regierungsrat entschieden, die Enteignung von Land für die Verlegung und Renaturierung des Bachverlaufs der Worble sei ebenfalls verhältnismässig und im öffentlichen Interesse.
www.bolligen.ch