Gemeindeabstimmung in Bolligen: Statthalter weist Beschwerden ab
Der Regierungsstatthalter hat zwei Beschwerden gegen eine Urnenabstimmung in Bolligen abgewiesen.
An der Urnenabstimmung vom 13. Juni unterbreitet die Einwohnergemeinde Bolligen den Stimmbürger:innen die Überbauungsordnung (UeO) "Lindenmatt West". Die Eigentümerin, eine Immobiliengesellschaft aus Zürich, will einen Teil der Siedlung an der Hühnerbühlstrasse im Zuge einer Sanierung aufstocken.
Gegen die Abstimmung an der Urne gingen zwei Stimmrechtsbeschwerden ein. Diese hat der Regierungsstatthalter nun abgelehnt. Mit Zwischenverfügung vom 26. April hatte er den beiden Beschwerden bereits die aufschiebende Wirkung entzogen.