Bolligen - Gemeinderat will Amtszeitbeschränkung aufheben
Bolligens Gemeinderat beantragt die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung. Bisher war die Amtszeit der Gemeinderäte, des Gemeindepräsidiums und der Mitglieder der ständigen Kommissionen auf drei Amtsdauern beschränkt.
mg / Tobias Kühn, tobias.kuehn@reinhards.ch
Der Gemeinderat von Bolligen hat beschlossen, der Gemeindeversammlung vom 23. November 2010 die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung zu beantragen, dies teilt die Gemeinde Bolligen mit. In der Gemeindeverfassung ist die Amtszeit der Gemeinderäte, des Gemeindepräsidiums und der Mitglieder der ständigen Kommissionen zurzeit auf drei volle Amtsdauern beschränkt.
Mit der Aufhebung der Amtszeitbeschränkung will der Gemeinderat der Tatsache Rechnung tragen, dass es heute kaum noch „Sesselkleber“ gebe und Parteien und Wählergruppen ohnehin Mühe hätten, Personen zu finden, die sich als Behördemitglied zur Verfügung stellen.
„Die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung würde insbesondere das Gemeindepräsidium qualitativ verbessern und dieses Amt auch für jünger Personen attraktiv machen - sie gingen nicht mehr das Risiko ein, sich nach 12 Jahren nach einer neuen 50-Prozent-Stelle umsehen zu müssen,“ begründet der Gemeinderat den Antrag.
www.bolligen.ch
Mit der Aufhebung der Amtszeitbeschränkung will der Gemeinderat der Tatsache Rechnung tragen, dass es heute kaum noch „Sesselkleber“ gebe und Parteien und Wählergruppen ohnehin Mühe hätten, Personen zu finden, die sich als Behördemitglied zur Verfügung stellen.
„Die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung würde insbesondere das Gemeindepräsidium qualitativ verbessern und dieses Amt auch für jünger Personen attraktiv machen - sie gingen nicht mehr das Risiko ein, sich nach 12 Jahren nach einer neuen 50-Prozent-Stelle umsehen zu müssen,“ begründet der Gemeinderat den Antrag.
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