Bolligen - Antennenverbot: Weiterer Sieg für die Gemeinde

Handyantennen dürfen in geschützten Gebieten generell verboten werden: Das Verwaltungsgericht gibt der Gemeinde Bolligen recht und weist Beschwerden von Swisscom und Orange ab.

Markus Zahno /Berner Zeitung BZ

Stein des Anstosses war eine Handyantenne, die in einen Strommast eingebaut ist. Zahlreiche Anwohner wehrten sich per Einsprache dagegen, dass die Antennenleistung erhöht werden darf. Und ein Bürger stellte an der Bolliger Gemeindeversammlung den Antrag, das Baureglement zu ändern: Bei geschützten Häusern, Landschaften sowie Naturobjekten dürften künftig keine Mobilfunkantennen mehr aufgestellt werden. Das Volk stimmte diesem Antrag vor vier Jahren deutlich zu.


Die Mobilfunkanbieter Swisscom und Orange schluckten die Kröte nicht. Sie reichten Beschwerde bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ein. Ohne Erfolg. Also zogen sie vor das bernische Verwaltungsgericht. Denn der Gemeinde Bolligen gehe es nur vordergründig um den Ortsbildschutz. Der wahre Grund für die neue Vorschrift liege im Schutz vor Strahlung. Das sei unzulässig, da dieser Schutz abschliessend vom Bund geregelt werde.

Das Verwaltungsgericht konnte diesen Argumenten aber nicht folgen: Es wies die Beschwerden von Swisscom und Orange ab. Wenn es Bolligen tatsächlich nur um die Strahlung ginge, müsste das Antennenverbot ja in allen Wohnzonen gelten. Das sei jedoch bei weitem nicht der Fall: Das Verbot gelte nur für einen kleinen, ortsbildgeschützten Teil von Bolligen.

Swisscom ist über das Urteil des Verwaltungsgerichts enttäuscht. Denn das Bolliger Verbot «verzögert und verteuert den Ausbau des Mobilfunknetzes», hält Mediensprecherin Annina Merk fest. Deshalb prüfe man einen Weiterzug an das Bundesgericht. Auch Orange hat diesbezüglich noch keinen Entscheid gefällt.

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Markus Zahno /Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 29.11.2012
Geändert: 29.11.2012
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