Bleiken - Wachstum nur spärlich möglich

Nach fast 20 Jahren soll in Bleiken die Ortsplanung revidiert werden. Die Ausdehnung der Bauzone ist nur sehr beschränkt möglich. Das neue Baureglement ermöglicht die Mehrwertabschöpfung bei Planungsvorteilen.

noz, Wochen-Zeitung
Die Stimmberechtigten von Bleiken werden an der Gemeindeversammlung vom 30. November über die Revision der Ortsplanung befinden können. Die heute noch gültige Ortsplanung datiert aus dem Jahre 1990. Vor sieben Jahren hat der Bleikener Souverän einen Kredit für die Ortsplanungsrevision abgelehnt. Mit der jetzt geplanten Revision möchte der Gemeinderat vor allem die Einwohnerzahl halten können, was besonders für die Weiterexistenz der Schule von grosser Bedeutung ist. Als weitere Planungsziele werden die Erhaltung des Dorfcharakters und die Identität als Landgemeinde genannt. Der Zonenplan sieht vor allem im Ortsteil Kirch sowie in Ober- und Niederbleiken die Möglichkeit vor, Land fürs Wohnen einzuzonen. Die Nutzung der dort vorhandenen Infrastruktur, die Schonung von wertvollem Landwirtschaftsland und die attraktive Lage sprechen für die erwähnten Gebiete.

Nur beschränkte Entwicklung möglich

Weil Bleiken relativ schlecht mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist, reduziert das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Bauzonenfläche für die nächsten 15 Jahre von 1,0 auf 0,6 Hektaren. Aus dem Erläuterungsbericht des Planungsbüros ist zu entnehmen, dass selbst diese kleine Fläche noch nicht gesichert ist. Im Abschnitt «Umsetzbarkeit» steht zu lesen: «Die intensiven Verhandlungen mit den Grundeigentümern kamen in den Gebieten Kirch und Oberbleiken zum grössten Teil zu keinem positiven Abschluss». Das Land eignet sich in diesen Ortsteilen gut für die landwirtschaftliche Nutzung. Im Vorprüfungsbericht empfiehlt das AGR, den Schwerpunkt der Entwicklung auf den Ortsteil Kirch zu konzentrieren.

Neues Baureglement

Im vorgesehenen Zonenplan wird der Schutzzonenplan integriert. Das neue Baureglement, das ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt wird, beinhaltet die Möglichkeit der Mehrwertabschöpfung. Damit kann sich die Gemeinde an dem durch die Planungsvorteile entstandenen Mehrwert beteiligen und den Gewinn für damit verbundene Infrastrukturkosten einsetzen. Aufgrund der Ausgangslage kann in Bleiken mit einer lebhaften Gemeindeversammlung gerechnet werden.

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Erstellt: 24.09.2009
Geändert: 24.09.2009
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