Baupublikation
Biglen
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Lastenausgleichsbegehren sind ebenfalls innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist anzumelden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Lastenausgleichsbegehren sind ebenfalls innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist anzumelden.
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Erstellt:
16.08.2012
Geändert: 16.08.2012
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