Amt Konolfingen: Allgemeines Feuerungsverbot und Aufruf zum Feuerwerks-Verzicht
Der Regierungsstatthalter von Konolfingen und die Behörden aller 31 Gemeinden des Amtsbezirkes haben wegen der anhaltenden Brandgefahr ein allgemeines Feuerungsverbot im Freien erlassen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, beim Abbrennen von Feuerwerk
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Regierungsstatthalter Ueli Zaugg und die Gemeindebehörden werden den Aufruf im Amtsanzeiger von Konolfingen vom nächsten Freitag veröffentlichen. In dem Aufruf heisst es: Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht akute Brandgefahr. Die geringen Niederschläge der letzten Tage brachten keine Entschärfung. Solange die Trockenheit anhält, gilt ein allgemeines Feuerungsverbot im Freien. Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen sowie brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot hat Gültigkeit bis zur Aufhebung durch die Behörden.
In dem Aufruf heisst es weiter, das Festlegen der Standorte für alle offiziellen und privaten Feuer zum 1. August sei bewilligungspflichtig. Die Gesuche seien an die Gemeindeverwaltung der betreffenden Gemeinde einzureichen. Die Feuerwehrkommandanten würden die Gesuche prüfen und in einem einfachen Verfahren die notwendigen Bedingungen festlegen oder das Feuern verbieten. Das Verfahren sei kostenlos.
Der Regierungsstatthalter und die Gemeindebehörden schreiben weiter, beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln sei grösste Vorsicht geboten: Es wird an die Verantwortung eines jeden Einzelnen appelliert. Gehen Sie verantwortungsvoll mit Feuer und Feuerwerken um!
Die bernische Kantonsregierung hat bisher auf gesamtkantonale Vorschriften verzichtet und die Kompetenz für Einschränkungen und Verbote den Regierungsstatthaltern und den Gemeinden übertragen.
In dem Aufruf heisst es weiter, das Festlegen der Standorte für alle offiziellen und privaten Feuer zum 1. August sei bewilligungspflichtig. Die Gesuche seien an die Gemeindeverwaltung der betreffenden Gemeinde einzureichen. Die Feuerwehrkommandanten würden die Gesuche prüfen und in einem einfachen Verfahren die notwendigen Bedingungen festlegen oder das Feuern verbieten. Das Verfahren sei kostenlos.
Der Regierungsstatthalter und die Gemeindebehörden schreiben weiter, beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln sei grösste Vorsicht geboten: Es wird an die Verantwortung eines jeden Einzelnen appelliert. Gehen Sie verantwortungsvoll mit Feuer und Feuerwerken um!
Die bernische Kantonsregierung hat bisher auf gesamtkantonale Vorschriften verzichtet und die Kompetenz für Einschränkungen und Verbote den Regierungsstatthaltern und den Gemeinden übertragen.